Standesamtlich heiraten
Die ersten Schritte
Anmelden zur standesamtlichen Eheschließung müssen Sie sich über das Standesamt Ihres Wohnsitzes, unabhängig davon, ob auch an diesem Standesamt geheiratet wird. Frühstmöglicher Zeitpunkt dafür ist sechs Monate vor dem Wunschtermin.
Gesetzliche Voraussetzung für die Hochzeit ist die Volljährigkeit der Brautleute. Ausnahmen sind möglich, wenn ein entsprechender Antrag von den Eltern an das Familiengericht gestellt wird, z. B. wenn die Braut schwanger ist und nicht bis zur Volljährigkeit warten möchte. Allerdings dürfen nicht beide Partner minderjährig sein.
Besondere Formalitäten
Bei der Heirat mit einem Ausländer sind die entsprechenden Papiere und Genehmigungen des Herkunftslandes einzuholen. Die Standesbeamten erteilen dazu die jeweiligen Informationen und Hinweise.
In diesem Fall sollten Sie für die Organisation der Hochzeit mehr Zeit einplanen. Wichtig ist, dass diese Dokumente bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als ein halbes Jahr sein dürfen.
Heiraten außerhalb des Heimatortes
Die meisten Brautpaare heiraten in ihrem Wohnort und dort müssen auch alle Unterlagen eingereicht werden. Für den Fall, dass sich das Wunschstandesamt in einer anderen Stadt befindet, muss trotzdem im Heimatort die Anmeldung inklusive aller Formalitäten erfolgen, die Beamten leiten dann die Papiere und Formulare weiter.
Zur Anmeldung benötigte Papiere
Für die Anmeldung der Hochzeit ist es erforderlich, den Personalausweis oder den Reisepass vorzulegen. Beide Partner müssen gemeinsam bei der Anmeldung zugegen sein. Eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der jeweiligen Eltern ist vorzulegen. Außerdem benötigen Sie eine Abstammungsurkunde vom Ihrem Geburtsstandesamt.
Besonderheiten ergeben sich noch, wenn Kinder des Paares existieren, Sie schon einmal verheiratet waren oder akademische Grade ins Heiratsregister eingetragen werden sollen. Erfragen Sie die Details am besten bei dem Standesbeamten Ihres Wohnortes.
Trauzeugen – ja oder nein?
Aus der Zeit des so genannten “Aufgebots” stammt der Brauch, Trauzeugen zu benennen. Bis 1998 war es vorgeschrieben, dass eine Hochzeit öffentlich angekündigt und im Standesamt ausgehängt wurde. Der Grund dafür war, dass gegen die Heiratsabsicht von Anderen Einspruch erhoben werden konnte.
Heute ist die Anwesenheit von Trauzeugen nicht mehr vorgeschrieben, aber eine schöne Tradition und ein großer Vertrauensbeweis ist es trotzdem, enge Freunde, Geschwister oder andere Verwandte um diesen Dienst zu bitten. Voraussetzung dafür ist, dass der Trauzeuge volljährig ist und über einen
gültigen Personalausweis verfügt.
Eine schöne Erinnerung soll bleiben
Für diejenigen, die nur standesamtlich heiraten wollen, stellt die Eheschließung den offiziellen Höhepunkt des Hochzeitstages dar und sie wünschen sich eine schöne und festliche Zeremonie. Die Standesbeamten sind darauf eingestellt und werden in Absprache mit dem Brautpaar auch auf Wünsche eingehen, die sich im Rahmen der Möglichkeiten ergeben.
Die Eheschließung dauert meistens eine halbe Stunde. Eine musikalische Umrahmung ist dabei möglich, ob nun mit CD-Player oder live aufspielenden Musikern.
Freunde und Verwandte können nach der Zeremonie vor dem Standesamt das Brautpaar noch mit gelungenen Aktionen überraschen.
Seit einigen Jahren setzt sich immer mehr der Trend durch, die Eheschließung nicht nur als einen formellen Akt in sachlicher Atmosphäre zu betrachten, sondern das Besondere dieser Zeremonie zu unterstreichen. Der Festakt hat an Bedeutung gewonnen, deshalb kommen viele Standesämter diesem Bedürfnis nach Erlebnischarakter der Hochzeit nach und stellen attraktive und auch ungewöhnliche Räumlichkeiten zur Verfügung. Für diese speziellen Angebote werden zusätzliche Gebühren erhoben.
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